Meine Argumente im Bundesrat

Disklaimer: Inzwischen ist das Stenographische Protokoll der Sitzung veröffentlicht in der auf die Piratenpartei verwiesen wird.

Als das Staatsschutzgesetz im Nationalrat beschlossen wurde, war für mich klar, dass als nächster Schritt versucht werden muss, das PStSG im Bundesrat aufzuhalten. Da ich aber von Mitgliedern des AK Vorrat erfahren habe, dass sie schon mit der Verfassungsklage beschäftigt sind, musste ich mir einen anderen Weg suchen um den Bundesrat zu beeinflussen.
Was also tun?
Nun ja, ich weiß ja nicht ob ihr es wusstet, aber es gibt da so eine Partei, bei der ich einmal Mitglied war. Ja, genau. Die Piratenpartei. Also ging ich zu ein paar alten Bekannten dort und meinte: Hey! Nutzt eure Chance und schreibt den BR an.[🔗]

Was sie dann auch unter fleißiger Zuhilfenahme meiner Argumente im folgenden Text gemacht haben:

Sehr geehrter Herr/Frau XXXX XXXXXX

der Bundesrat stimmt in seiner Sitzung am 11.02.2016 über das Staatsschutzgesetz [1] ab, das am 27.01.2016 vom Nationalrat beschlossen wurde.

Zwar wurden in den Verhandlungen, die dem Beschluss vorausgingen, noch einige von der Zivilgesellschaft und den Oppositionsparteien beanstandete Passagen geringfügig verbessert. Trotzdem weißt der Gesetzestext nach unserer Auffassung noch immer zahlreiche Mängel [2] auf, wie etwa den mangelnden Rechtsschutz.

Wir sind nun nicht so vermessen, dass wir von Ihnen erwarten würden, das Gesetzespaket gänzlich nochmals aufzuschnüren. Gleichwohl möchten wir Ihren Blick auf den Teil des Gesetzes lenken, der unumkehrbare Tatsachen und nicht mehr rücknehmbare Nachteile zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger Österreichs schafft.

12, Abs.4 besagt:

Übermittlungen sind an Sicherheitsbehörden für Zwecke der Sicherheitspolizei und  Strafrechtspflege, an Staatsanwaltschaften und ordentliche Gerichte für Zwecke der  Strafrechtspflege, an verfassungsmäßige Einrichtungen nach Maßgabe des § 8 und darüber hinaus an Dienststellen inländischer Behörden, soweit dies eine wesentliche Voraussetzung zur Wahrnehmung einer ihr gesetzlich übertragenen Aufgabe ist, an ausländische Sicherheitsbehörden und Sicherheitsorganisationen (§ 2 Abs. 2 und 3 PolKG) sowie Organe der Europäischen Union oder Vereinten Nationen entsprechend den Bestimmungen über die internationale polizeiliche Amtshilfe zulässig.

Dadurch besteht die Gefahr, dass Informationen über österreichische Bürgerinnen und Bürger aus der Analysedatenbank an fremde Dienste, wie beispielsweise NSA und BND, weitergegeben werden. Diese Möglichkeit stellt ein absolutes Novum dar und ist aus unserer Sicht dringend zu verhindern. Denn die in dem Staatsschutzgesetz verankerte Löschungsverpflichtung kann und wird von anderen Staaten nicht beachtet werden. Wenn diese Daten einmal in fremden Händen sind, hat der österreichische Staat keinerlei Kontrolle mehr darüber, wie damit verfahren wird – ob sie möglicherweise weitergegeben oder jemals wieder gelöscht werden.

Insbesondere durch Letzteres besteht die Gefahr, dass die gesetzlich vorgesehene Löschung der Daten gemäß §13 innerhalb der vorgegebenen Frist nicht eingehalten wird oder überhaupt unterbleibt.

Auch wenn Sie unserer grundsätzlichen Skepsis gegenüber der Weitergabe an ausländische Dienste nicht folgen sollten, so wäre es zumindest geboten eine klare gesetzliche Regelung herbeizuführen, in der genau festgelegt ist, aus welchen konkreten Anlässen und unter welchen Rahmenbedingungen dies geschehen darf.

Wir fordern Sie deshalb ebenso höflich wie dringend auf, dem Gesetz Ihre Zustimmung zu verweigern, solange diese Bedenken nicht ausgeräumt sind. Kommen Sie als Mitglied des Bundesrates Ihrer Pflicht nach, einen nicht mehr zu revidierenden Schaden von den Bürgerinnen und Bürgern Österreichs abzuwenden.[🔗]

Da ich aus arbeitstechnischen Gründen die Parlamentsdebatte nicht direkt verfolgen konnte, war die erste Information, die ich bekam, die Parlamentskorrespondenz, die ich in einer Pause gelesen habe.

Sofort kam mir der Absatz von Frau Ewa Dziedzic bekannt vor.
photo_2016-02-11_21-04-22Das erforderte, als ich heim kam, natürlich einer genaueren Analyse ihrer Rede. Und wie ich feststellte, wurden drei Absätze gleich wortgleich übernommen und einer umformuliert wiedergegeben.[🔗] Damit hat es mein Lobbying über den Bundesrat bis ins Parlament geschafft. Auch wenn es am Ende leider nicht gereicht hat und das PStSG damit bittere Realität wird.