„Ja, wir stehen vor großen Herausforderungen: Die Digitalisierung. Die aktuelle Migrationssituation. Und nicht zuletzt die Klimakrise.“
– Bundespräsident Van der Bellen zum Nationalfeiertag.[🔗]Auch Maximilian Schnödl, Aufsichtsrat im Bundesrechenzentrum, „[…] plädierte für digitale Transformation von Behördenwegen,[…]“. [🔗]
Die NEOS fordern in einer ihrer Aussendungen sogar ein eigenes Ministerium für die Digitalisierung. [🔗]
Diese, und viele weitere, Stimmen sagen uns, dass die „Digitalisierung“ auch in der staatlichen Verwaltung angekommen ist. Hard- und Software durchdringen inzwischen nahezu jeden unserer Lebensbereiche. Vom morgendlichen Blick aufs Smartphone um Nachrichten zu lesen, über den Arbeitsplatz, bis hin zur Einkommenssteuererklärung. All diese Lebensbereiche werden inzwischen mit digitalen Hilfsmitteln bewältigt.
Konsequenzen
Aber benötigt es deshalb wirklich ein eigenes Digitalisierungsministerium, wie von den NEOS gefordert? Die Zuständigkeit eines solchen Ministeriums würde vermutlich alle privaten und öffentlichen Lebensbereiche erfassen. Von anderen Themenkreisen und Ministerien könnte man es nur schwer abgrenzen, da die „digitale Welt“ überall mit unserem täglichen Leben verwoben ist und keine Parallelveranstaltung darstellt, wie es uns oft weis gemacht wird. Dementsprechend muss die technische Kompetenz nicht in ein Ministerium gebündelt, sondern in allen Ministerien gestärkt werden. Ein erster Schritt in diese Richtung wäre zum Beispiel die verstärkte Bildung der Medienkompetenz im Deutschunterricht.
E-Governance
In den letzten Jahren wurde vor allem in den Bereichen der Schulen und der Verwaltung der Einsatz neuer Software forciert. Während der Gesetzgeber oft strenge Vorgaben für die zu verwendende Software festlegt, geraten viele eingesetzte Softwarelösungen schnell wieder in Verruf, da sie oft nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen der staatlichen Verwaltung entsprechen, oder ernstzunehmende Fehler aufweisen. Um die Digitalisierung der Verwaltung dennoch zu stärken, fordere ich die Einrichtung eines neuen parlamentarischen Kontrollorgans, des sogenannten Softwareethikrats.
Softwareethikrat
Der Auftrag dieses Softwareethikrats sollte sein:
„Software Ausschreibungen und Anschaffungen staatlicher Organe auf gesetzliche und ethische Grundlagen hin zu überprüfen, sowie die Regierung und den Gesetzgeber bei medienrechtlichen Fragen zu beraten.“
Mein Vorschlag wäre, ihn ähnlich wie den Rechnungshof oder die Volksanwaltschaft aufzubauen. Für gewisse Standardanwendungen, wie zum Beispiel die Textverarbeitung, sollte er mit einer Whitelist arbeiten, und besondere Anschaffungen, wie einen Bundestrojaner, sollte er gesondert prüfen. Auch sollte, wie beim Rechnungshof, eine Minderheit von 20 Abgeordneten eine Sonderprüfung einer eingesetzten Software verlangen können. Wie der Datenschutzrat sollte er sich allerdings auch an Begutachtungsverfahren zu Gesetzesentwürfen beteiligen können und der Regierung beziehungsweise den einzelnen Ministerien beratend zur Verfügung stehen. Jegliche Software sollte erst nach einer genauen Prüfung mit positivem Entscheid angeschafft werden.
Mit einem derartigen Organ wäre Österreich wahrlich bereit für die Digitalisierung, und könnte eine Vorreiterposition im digitalen Markt einnehmen.